Mitgliedschaft

Das Kartellrechtsforum lebt von seinen Mitgliedern, finanziell und vor allem ideell und fachlich.

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden, die sich vertieft mit kartellrechtlichen und/oder wettbewerbsökonomischen Fragestellungen auseinandersetzt und/oder über Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Neben den ordentlichen Mitgliedern nimmt der Verein auch Fördermitglieder auf. Fördermitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften sein, die den Verein unterstützen wollen. Fördermitglieder können an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Mitglieder soll die Überzeugung einen, dass der Wettbewerb ein hohes Schutzgut ist. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist unter Verwendung eines beim Vorstand erhältlichen Aufnahmeantrags schriftlich an denselben zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des auf die positive Entscheidung des Vorstands über den Aufnahmeantrag folgenden Monats.

Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei jährlich € 40. (Zur Erteilung eines Lastschriftmandats hier klicken.)

Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich für einzelne Veranstaltungen unter Aktuelles an oder registrieren Sie sich für die Interessentenliste.